Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden. Durch Vereinbarung auf betrieblicher Ebene kann mit Zustimmung der Tarifparteien für ganze Betriebe, größere Betriebsteile oder einzelne Arbeitnehmergruppen eine längere oder kürzere Wochenarbeitszeit (zwischen 35 und 40 Wochenstunden) festgelegt werden.
Die festgelegte Wochenarbeitszeit muss nicht in jeder einzelnen Woche, sondern kann im Rahmen eines „Verteilzeitraums“ von bis zu 12 Monaten durchschnittlich erreicht werden. Der Ausgleich des Stundenkontos kann auch außerhalb des 12-Monatszeitraums erfolgen. Mit freiwilliger Betriebsvereinbarung ist eine Ausdehnung des Verteilzeitraums auf bis zu 36 Monate möglich. Bei starkem Arbeitsanfall kann also länger gearbeitet und dies in auftragsschwächeren Zeiten entsprechend ausgeglichen werden. Die tägliche Arbeitszeit kann hierbei bis zu zehn Stunden betragen.
Mehrarbeit – also Arbeitsstunden, die über die vereinbarte tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgehen und nicht im Rahmen eines Verteilzeitraums ausgeglichen werden – wird gemäß Chemietarifvertrag nicht mehr bezahlt, sondern durch Freizeit ausgeglichen. Wenn der Zeitausgleich innerhalb eines Monats erfolgt, fällt auch kein Mehrarbeitszuschlag an. Dadurch gibt es in der Chemie praktisch keine bezahlten Überstunden mehr.
Laut Tarif haben die Angestellten in der Chemieindustrie 30 Tage Erholungsurlaub. Zudem sind Heilig Abend und Sylvester zur Hälfte frei. Der Urlaubsanspruch erhöht sich auf bis zu 33 Tage, sollte der Mitarbeiter überwiegend in Wechselschicht arbeitet.
Weihnachtsgeld von 100 % des Monatsgehalts und Urlaubsgeld in Höhe von 1.200€.
Auf betrieblicher Ebene kann mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien vereinbart werden, dass die in den Flächentarifverträgen für die chemische Industrie festgelegten Tarifentgelte für alle Beschäftigten eines Betriebes um bis zu 10 Prozent abgesenkt werden, wenn dies aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit oder zum Erhalt des Standortes und/oder von Arbeitsplätzen erforderlich ist. Der Entgeltkorridor wird vielfach in der Praxis mit dem Arbeitszeitkorridor kombiniert, um eine Arbeitszeiterhöhung ohne Entgeltausgleich zu erreichen.
Der Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie enthält eine tarifliche Option, über den Demografiebetrag mit Arbeitnehmern Altersteilzeit zu vereinbaren. Die tariflichen Bestimmungen ermöglichen Arbeitnehmern, ab dem 59. Lebensjahr ihre Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu sechs Jahre um die Hälfte zu reduzieren. Neben der kontinuierlichen Arbeitszeithalbierung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das sogenannte „Blockmodell“ vereinbaren, bei dem die Altersteilzeit-Arbeitnehmer ihre Arbeit in der ersten Hälfte des Altersteilzeit-Arbeitsverhältisses leisten.
Die Tariflöhne in der Chemieindustrie (ohne Leistungszulagen etc.) einfach zum Download
Es werden dabei die Bruttolöhne für alle unterschiedlichen Tarifgebiete, alle Entgeldgruppen und die verschiedenen Erhöhungsstufen angegeben.
Ihre Nettolohn können Sie hier berechnen.